Nach der Ankündigung, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August nicht stattfinden dürfen, wird vom 6. – 8. Juni auch in Langenholthausen kein Schützenfest gefeiert.
Als Ausweichtermin hatten wir schon seit einigen Wochen das letzte Augustwochenende in Betracht gezogen und auch mit einigen Hauptakteuren schon vorbesprochen; dieser Zeitpunkt fällt nunmehr jedoch noch in den Zeitraum des Feierverbots.
Ein späterer Ausweichtermin kommt aufgrund anderer terminlicher Vorgaben nicht in Frage bzw. macht aus unserer Sicht keinen Sinn; dann wäre die Regentschaft eines neuen Königspaares bis zum (hoffentlich) nächsten Schützenfest in 2021 extrem kurz.
Der Vorstand freut sich nunmehr auf ein gemeinsames zweites Jahr mit seinem sympathischem Königspaar Karsten Bartsch und Gabi Rapp. Jungschützenkönig Yannick Köster, der gleichzeitig auch Vorsitzender der Jungschützen ist, geht gar in das dritte Jahr seiner Regentschaft.
Sobald nähere Regelungen bekannt sind, wie genau die Definition von „Großveranstaltungen“ in Nordrhein-Westfalen lautet und zu welchen Zeitpunkten kleinere Veranstaltungen mit welchen Auflagen wieder erlaubt sind, werden wir uns darüber verständigen, ob die ein oder andere kleinere gesellige Veranstaltung für die Langenholthausener möglich und umsetzbar ist.
„Wir sehen keine Notwendigkeit, uns heute schon für Wochen und Monate im Voraus festzulegen und damit die Möglichkeit zeitnaher Entscheidungen aus der Hand zu geben“, so Brudermeister Berthold König, „sondern möchten uns in Kenntnis der jeweils vorliegenden tatsächlichen und rechtlichen Situation zusammensetzen und das weitere Vorgehen besprechen.“
So denken wir beispielsweise an einen Dämmerschoppen oder einen musikalischen Frühschoppen als kleinen Ersatz für das ausgefallene Schützenfest. Wenn es dann doch nicht so kommt, ist das eben so; wir haben hier nichts zu verlieren. Für uns ist auch nicht die finanzielle Situation ausschlaggebend, sondern das Zusammenkommen der Menschen und die Geselligkeit an sich.
Denn wir sind uns einig: entsprechend der richtigen Äußerung des bayrischen Ministerpräsidenten, dass es keinen Überbietungswettbewerb bei den angestrebten Lockerungsmaßnahmen der derzeitigen Regelugen geben darf, möchten wir uns auch nicht an einem Überbietungswettbewerb in die entgegengesetzte Richtung beteiligen. Wir werden uns hier auf die Entscheidungen von Politik und Behörden verlassen, die mit entsprechender Fachexpertise im Hintergrund über mögliche Öffnungen entscheiden werden.