Nach langer Durststrecke können in unseren Räumlichkeiten wieder Feiern gefeiert werden.
Neben weiteren Lockerungen sind nach der aktuellen CoronaschutzVerordnung auch in Innenräumen wieder zwanglose Feiern in größerer Runde möglich.
Feiern mit über 100 Gästen ohne Abstände erfordert nach der Verordnung die Erstellung eines Hygienekonzeptes, das mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt ist.
Für Feiern in unseren Räumlichkeiten verfügen wir über ein solch abgestimmtes Konzept, dass wir unseren Mietern zur Durchführung ihrer Feierlichkeit gerne zur Verfügung stellen.